Steuerakademie Thüringen l Kartäuserstraße 27a l 99084 Erfurt
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Dipl.-Finw. Thomas Arndt, Steuerberater
Das im Februar geplante Präsenzseminar wird als Onlineseminar am 03.03.2021 durchgeführt.
Bei den Einkommensteuererklärungen für 2020 sind zahlreiche Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Daneben stehen die Entwicklung der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen mit steuerlichen Maßnahmen aus Anlass der Corona-Krise, wie beispielsweise Aufschub von Steuerzahlungszeitpunkten, erweiterte Stundungsvorschriften, Erleichterung bei der steuerrechtlichen Verlustverrechnung mit Auswirkung auf die Einkommensteuererklärung im Mittelpunkt. Die Themen sind wie in den vergangenen Jahren nach ihrer Bedeutung für die tägliche Praxis gewichtet und anschaulich mit Praxisfällen und Schaubildern dargestellt. Zum Nachschlagen dient das bewährte Skript „Einkommensteuererklärung 2020 Kompakt“ in Form einer PDF-Datei aus dem HDS-Verlag als umfangreiche Arbeitsunterlage. Die separate Anlage „Corona-Hilfen“ und die neuen Anlagen „Energetische Maßnahmen“, „R-AUS“ sowie „R-AV/bAV“ bieten für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2020 neuen Spielraum. Für Arbeitnehmer sind umfangreiche Erklärungen und Berechnungen durch die Zeiten des Homeoffice und/oder Kurzarbeitergeld vorzunehmen, unter anderem Entfernungspauschale, Arbeitszimmer, Firmenwagenbesteuerung, Progressionsvorbehalt.
- Erfassung der Einnahmen aus Sofort- und Überbrückungshilfen sowie aus vergleichbaren Corona-Zuschüssen
- Neues zum Investitionsabzugsbetrag
- Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG
- Degressive Abschreibung ab 2020
- Förderung der Elektromobilität/Dienstwagen
- Neues zur kurzfristigen und verbilligten Vermietung
- Bodenwertanteil und Kaufpreisaufteilung beim Erwerb von Wohneigentum
- Sonderabschreibung nach § 7b EStG
- Energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- Kurzarbeitergeld und Progressionsvorbehalt
- Entfernungspauschale und Firmenwagenbesteuerung
- Arbeitszimmer/Homeoffice bei Ehegattenmietverträgen, Mittelpunkt der Tätigkeit
- Mehrverpflegungsaufwand, Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer
- „Geldkarten-Sachbezüge“ und § 8 Abs. 2 bis 4 EStG
- Verbilligte Überlassung von Mitarbeiterwohnungen
- Kapitaleinkünfte und die Verlustausgleichbeschränkung auf 10.000 €
- Auslandsrenten und Anlage R-AUS oder AUS
- Erhöhung des Verlustabzugs nach § 10d EStG für 2020 und 2021
- Kinderbonus, Kindergeld, Freibeträge
- Ende der Besserrechnung für Versicherungsbeiträge
- Vorauszahlungen der Basiskrankenversicherungsbeiträge
- Prozesskosten und Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung
- Neues zu den haushaltsnahen Aufwendungen
- Spenden und Zuwendungen in Zeiten der Corona-Krise
Schwerpunkt
Einkommensteuer
Teilnehmerkreis
Steuerberater
Steuerfachwirte
Steuerfachangestellte
Hinweis!
Buchungsbestätigung: Eingegangene Anmeldungen werden wöchentlich per E-Mail bestätigt.
Zugangsdaten: Die E-Mail mit den Zugangsdaten zum Onlineseminar erhalten Sie drei Tage vor Seminarbeginn.