Steuerakademie Thüringen l Kartäuserstraße 27a l 99084 Erfurt

Der Steuerfachwirtlehrgang vermittelt nicht nur strukturiert den aktuellen Rechtsstand und bereitet auf die Prüfung 2021 der Steuerberaterkammer vor, sondern befähigt die Teilnehmer methodisch zur Aneignung neuen Wissens in der Zukunft und zur Übernahme anspruchsvoller Aufgabengebiete in der Kanzlei. Das erfolgreiche Ablegen der bundeseinheitlichen Prüfung zum/-r Steuerfachwirt/-in verkürzt zudem die Zulassungszeit zur Steuerberaterprüfung.
Für den berufsbegleiteten Lehrgang ist ein Zeitraum von Februar 2020 bis November 2021 eingeräumt. Der Gesamtlehrgang besteht aus 56 Unterrichtssamstagen und jeweils 12 Tagen Wiederholungs- und Klausurenkurs von Montag bis Samstag. Enthalten sind umfangreiche Arbeitsunterlagen, Musterklausuren und multimediale Lernelemente sowie der Zugriff auf die NWB-Datenbank. Die Präsenzveranstaltungen finden jeweils von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr in Erfurt statt. Die Informationsbroschüre sowie den Stundenplan finden Sie am Ende dieser Seite unter dem Punkt Download.
Die Lehrgangsinhalte bestimmen sich nach den Prüfungsgebieten und werden von qualifizierten und erfahrenen Dozenten vermittelt.
Steuerrecht 2 | 01.02.2020 bis 18.07.2020 |
Abgabenordnung | Dipl.-Kfm. Sven Guldenschuh, StB |
Bewertungsgesetz, Erbschaft-/Schenkungsteuer | Bettina Lange, StB |
Umsatzsteuer | Dipl.-Finw. (FH) Gerhard Gunsenheimer, StB |
Rechnungswesen | 05.09.2020 bis 20.02.2021 |
Bilanzsteuerrecht | Bettina Lange, StB |
Recht | Dipl.-Kfm. LL.M. Lutz Völker |
Steuerrrecht 1 | 27.02.2021 und 02.10.2021 |
Einkommensteuer | Dipl.-Finw. (FH) Gerhard Gunsenheimer, StB |
Gewerbesteuer | Bettina Lange, StB |
Körperschaftsteuer | Dipl.-Ök. Dr. Andreas Nagel, StB |
Wiederholungskurs | 11.10.2021 bis 23.10.2021 |
Klausurenkurs | 15.11.2021 bis 27.11.2021 |
Lern- und Klausurtechniken | multimedial |
Die Abhandlung eines Fachgebiets in einem abgegrenzten Zeitraum ermöglicht die Teilnahme an einzelnen Lehrgangsmodulen für Wiederholer und für Teilnehmer ohne Prüfungsabsicht zur Erweiterung ihres Fachwissens in einzelnen Bereichen. Bilanzbuchhalter können sich innerhalb von fünf Jahren nach erfolgreichem Abschluss Leistungen für die Steuerfachwirtprüfung auf Antrag anrechnen lassen. So ist es möglich, von der Prüfungsklausur im Fach Rechnungswesen befreit zu werden. Das Spezialangebot für Bilanzbuchhalter ist in der unten angefügten Broschüre enthalten.
Jede Lehrgangsteilnahme wird mit einem aussagekräftigen Zertifikat mit Ausweis der vermittelten Inhalte bescheinigt.
Hinweise
Sowohl für den Unterricht als auch für die Prüfung benötigen Sie eigene Gesetzestexte eines beliebigen Verlages als Loseblatt-Sammlung oder gebunden, mindestens Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse, BGB, HGB und GmbHG.
Unsere Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 und die Akkreditierung als Weiterbildungsträger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ermöglicht die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel.
Der Lehrgang ist nach § 4 Nr. 21a UStG umsatzsteuerbefreit.
Ansprechpartnerin
Frau Sabine Schulz ist unter Telefon (0361) 55833-16, Fax -36 oder Sabine.Schulz@stbverband-thueringen.de für Sie erreichbar.
Download
www.steuerakademie-thueringen.de/out/media/StFW2021_Broschuere_Stundenplan.pdf